Die Bundesregierung hat die De-Mail als rechtssicheres Kommunikationsmittel ins Leben gerufen und als Gesetz verabschiedet. Ziel dessen ist die Schaffung vertrauenswürdiger Lösungen für elektronische Kommunikation im Rechts- und Geschäftsverkehr, bei denen sich Teilnehmer der Sicherheit der Dienste, der Vertraulichkeit der Nachrichten und der Identität ihrer Kommunikationspartner sicher sein können. Zudem sollen die Stärkung der Rechtssicherheit im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr durch verbesserte Beweismöglichkeiten gewährleistet werden. Allgemein geht es um die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für eine rechtssichere Zustellung elektronischer Dokumente.
Im Rahmen der Akkreditierung müssen alle künftigen De-Mail-Provider nachweisen, dass sie die durch das De-Mail-Gesetz geforderten hohen Anforderungen an die organisatorische und technische Sicherheit der angebotenen De-Mail-Dienste erfüllen. Jeder Anbieter, der diese Anforderungen erfüllt, kann sich als De-Mail-Provider akkreditieren lassen. Bis jetzt haben United Internet (GMX, WEB.DE), Mentana Claimsoft, die Deutsche Telekom AG und die Deutsche Post AG angekündigt, sich akkreditieren zu lassen.
Der Entwurf für das De-Mail Gesetz wurde am 13. Oktober 2010 vom Bundeskabinett verabschiedet und der Gesetzentwurf der Bundesregierung am 08. November 2010 veröffentlicht. Am 03.05.2011 ist das De-Mail-Gesetz verabschiedet worden.
Das Projekt "De-Mail" ist Bestandteil des Modernisierungsprogramms "Vernetzte und transparente Verwaltung" der Bundesregierung. Es steht in Übereinstimmung mit der Nationalen E-Government-Strategie und wird federführend vom Bundesministerium des Innern in Zusammenarbeit mit einer Reihe öffentlicher Institutionen sowie privater Organisationen und Unternehmen geleitet. Zu den langjährigen Unterstützern zählt neben Verbänden wie dem BITKOM auch die Arbeitsgruppe 3 "Innovative IT-Angebote des Staates".
Offiziell soll De-Mail das verbindliche und vertrauliche Versenden von Dokumenten und Nachrichten über das Internet ermöglichen. Laut Bundesministerium können sowohl die Identität der Kommunikationspartner sowie die Zustellung der De-Mails nachgewiesen werden. Die Inhalte einer De-Mail können auf ihrem Weg durch das Internet nicht mitgelesen oder verändert werden. Abgesicherte Anmeldeverfahren und Verbindungen zu dem Provider sowie verschlüsselte Transportwege zwischen den Providern sorgen für einen verbindlichen Versand und Empfang von De-Mails. Doch die Diskrepanzen zwischen Theorie und Praxis scheinen sich bereits abzuzeichnen.
Die Diskussion um den sicheren E-Mail-Transfer wird nicht nur in Zusammenhang mit De-Mail und E-Postbrief auf vielen Ebenen geführt. Hierbei stehen stets folgende Punkte im Fokus:
Wo könnte also die E-Mail ausgespäht werden? Primär zwischen PC, Router und dem Internet-Modem – also im ausschließlichen Einflussbereich des Versenders/Empfängers. Dann bleibt noch der Weg vom Internet-Modem zum Übergabe-/Einwahlpunkt und man erinnert sich an den alten Krimi, als Menschen mit Kopfhörern an den grauen Post-Kästen saßen und Gespräche mithörten. Das ist rein theoretisch noch möglich, allerdings weitaus komplexer als bei seinerzeitigen analogen Telefonaten. Wäre das einfacher, hätte Herr Schäuble seinen Bundestrojaner nicht erfinden müssen.
Der einzige reale Abfragepunkt ist dann tatsächlich der E-Mail-Ziel-Server. Der steht entweder beim Empfänger, zumindest bei großen Unternehmen, sonst beim Provider (T-Online, ARCOR, Web.de etc.) und dort gibt es tatsächlich Zugriffsregularien, die übrigens gesetzlich gefordert sind (G-10-Abkommen nach dem Artikel 10 Grundgesetz oder international als Interception-Agreement bezeichnet). Um die kommen auch E-Postbrief und De-Mail nicht rum, so wie jeder Telefonanschluss.
Trotzdem ist verständlich, dass die Menschen Sicherheitsbedenken haben, wissen die ja nicht um die technischen Dinge und zudem berichten die Medien oft genug von (völlig anders motivierten) Datenschutzvergehen. Also bleibt die Verschlüsselung, die es übrigens schon (fast) immer gibt. Sie wird jedoch gemieden, denn Sender und Empfänger müssen sich vor dem Versand auf eine Technologie einigen und die verschiedenen Versand- bzw. Empfangsschlüssel in ihren E-Mail-Programmen verwalten.
Die CDU/CSU-Fraktion wertete die Vorlage als gutes und auf die Verbraucher zugeschnittenes Gesetz, das De-Mail zu einem Massenverfahren werden lassen könne. Sie verwies darauf, dass es bei De-Mail eine sogenannte Transportverschlüsselung der Daten geben solle. Wer wolle, könne optional auch eine "Ende-zu-Ende-Verschlüsselung" nutzen, was für den Nutzer allerdings mit höherem Aufwand verbunden sei. Auch die FDP-Fraktion betonte, wenn ein Benutzer eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wolle, "geht das".
Die SPD-Fraktion bezweifelte, dass das Projekt De-Mail mit dem Gesetz hinreichend Akzeptanz beim Verbraucher finden wird. Auch auf einer Sachverständigen-Anhörung zu dem Entwurf hätten Experten die Verbraucherfreundlichkeit kritisch gesehen.
Die Fraktion Die Linke warf die Frage auf, warum nicht mit der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der höchste Sicherheitsstandard gewählt werde, sondern stattdessen der zweithöchste. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warnte in diesem Zusammenhang vor einem Akzeptanzproblem für De-Mail.
Der netzpolitische Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz, warnte davor, dass De-Mail "floppen wird". Ein freiwillig zu nutzender Service müsse attraktiv sein, während der Service in der vorgesehenen Form gegenüber dem traditionellen Brief für die Bürger "fast nur Nachteile" habe. Wer wolle schon ein Einschreiben verschicken oder bekommen, von dem er wisse, "dass es an einer Stelle des Transportweges auf jeden Fall geöffnet wird". Auch die "harten Rechtsfolgen" der De-Mail verunsicherten die Menschen.
Der Nutzer müsse regelmäßig nach elektronisch verschickten Gerichtsurteilen oder sonstigen Behördenmitteilungen Ausschau halten, sagte von Notz. Die "Angst vor dem Bagger vor dem Haus nach versäumter Kenntnisnahme einer Abrissverfügung" durch den Dienst werde die Menschen abschrecken. Die SPD sprach von einem "unreifen" Gesetz.
Urteil bezüglich des Postident-Verfahrens
Ende März 2011 kam es im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Post und konkurrierenden Unternehmen zu der Entscheidung, dass die Post ihr Postident-Verfahren dem Konkurrenten nicht vorenthalte dürfe. Die 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts gab einer Klage der 1&1 Internet AG statt. Die Deutsche Post muss nach einem Urteil des Landgerichts Köln ihr Verfahren für eine gesicherte Identifikation von Personen auch der Konkurrenz zur Verfügung stellen (Aktenzeichen 88O 49/10). Das Verfahren wird auch genutzt für die De-Mail.
Die Deutsche Post konkurriert mit ihrem Produkt E-Postbrief aber mit der zur United-Internet-Gruppe gehörenden 1&1 Internet AG und anderen Anbietern wie der Deutschen Telekom, die auf das von der Bundesregierung initiierte Projekt De-Mail setzen. Nach Ansicht von United Internet versuchte die Post, unter anderem mit der Weigerung, für De-Mail das Postident-Verfahren anzubieten, die Einführung der De-Mail zu verzögern.
Ganz abgesehen davon, dass unklar ist, ob oder wann nun der E-Postbrief auch den Anforderungen des De-Mail-Gesetzes entspricht, haben bereits im vergangenen Jahr Warentester dem E-Postbrief ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Hierzu berichtet der Spiegel am 3.08.2010 "Online-Brief - Warentester nennen E-Postbrief "unausgereift".
Bei all der Kritik an Verschlüsselung, Termin-gerechter Zustellung, Überwachung etc. bei De-Mail und auch beim E-Postbrief bleibt eine Reihe von Fragen im Rahmen des Informationsmanagements bisher fast völlig unberücksichtigt:
Bei E-Postbrief und De-Mail wird nur an der Oberfläche gekratzt, aber immer mehr Details kommen zum Vorschein, die gegen die spezifisch deutsche Eigenheit sprechen. Die Behörden in Deutschland versuchen E-Mail neu zu erfinden und besser geworden ist es dabei nicht. Schon bekommt die Diskussion um die elektronische Signatur wieder Auftrieb - besonders beim nPA - denn dann kann man ja - wer will zusätzlich verschlüsselt, z.B. mit PGP - auch einfach signierte Dokumente per normale Mail versenden.
Am einfachsten wäre es, man würde beide Ansätze, De-Mail wie auch E-Postbrief, ganz vergessen, denn im Web zeichnet sich schon der nächste Schritt, weg von der E-Mail ab: kontrollierte Nachrichten identifizierter Personen in Portalen oder Communities. Da wird nichts mehr versendet. Alles bleibt in einem geschlossenen System mit Log-In und sauberer Protokollierung - und kann natürlich dann auch datenbankorientiert sauber gespeichert und gegebenenfalls auch archiviert werden.
Die Wogen gehen hoch zwischen der Deutschen Post einerseits und den De-Mail-Anbietern wie zum Beispiel T-Systems und Web.de andererseits. Es geht um einen großen Markt. Es geht um "vermeintliche" oder echte Sicherheit in Bezug auf Zustellung, auf Authentizität der Nachricht, Absender-Identität, Nicht-Abstreitbarkeit des Empfanges und vieles mehr. Bei der Post kommt noch die Brücke zur Papierwelt hinzu. Die Wirtschaftswoche, Spiegel und CIO haben das Thema, das offenbar auf dem letzten nationalen IT-Gipfel hochkochte, bereits aufgegriffen.
De-Mail oder E-Postbrief?
Das Versenden der "E-Postbriefe" erfolgt auf dem guten alten Postweg. Auf diese Weise verspricht sich die Post ein umfassendes Facelift, das durch die Portokosten von € 0,55 pro E-Postbrief finanziert werden soll. Immerhin darf man für 0,55 Cent ganze 20MB verschicken. Einschreiben mit Einwurf und Einschreiben mit Empfangsbestätigung (online, nicht auf Papier) kosten extra: Je € 1,60. Der E-Postbrief gilt als ein Konkurrenzangebot zur bundesverbindlichen De-Mail, obwohl im letzten Jahr die Post noch auf den Zug der De-Mail mit aufspringen wollte. Die Kosten für eine De-Mail werden voraussichtlich 0,15 Cent betragen.
Während bei der De-Mail der Versand der Post nur an Empfänger möglich ist, die auch über ein De-Mail Konto verfügen, ist für den E-Postbrief vorgesehen, dass papierbasierte Briefe eingescannt werden können oder im Umkehrschluss ausgedruckt werden können und auf traditionellem Postwege zugestellt werden können. Dieses Verfahren nennt sich dann Hybridmail.
Was die Verbindlichkeit beider Verfahren angeht, so gilt für die De-Mail, dass Absender und Empfänger zweifelsfrei zu identifizieren sind. Eine De-Mail gilt nach 3 Tagen als zugestellt (inkl. der Sonn – und Feiertage!). Bei dem E-Postbrief hingegen sind Absender und Empfänger zweifelsfrei zu identifizieren, laut AGB wird der Nutzer aufgefordert, mind. einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. es wird davon ausgegangen, dass der Nutzer jeden E-Postbrief daher spätestens am nächsten Werktag zur Kenntnis genommen hat.
Schnittstelle für Massenkommunikation
Beim E-Postbrief steht für große Sendungsmengen eine Schnittstelle für Massenkommunikation (MKG), dem sogenannten Massenkommunikations-Gateway zur Verfügung. Darüber werden Datenströme aus Ihrer IT-Anwendung mittels einer sicheren Verbindung (VPN - Virtual Private Network) an den E-Postbrief geleitet. Empfänger, die über E-Postbrief Adresse verfügen, erhalten die Sendung elektronisch zugestellt. Sendungen, die nicht an einen elektronischen Briefkasten zugestellt werden können, werden automatisch zur Druckapplikation geleitet und dort gedruckt, kuvertiert und anschließend an die Postadresse des Empfängers zugestellt.
Alle Mails an die Firma werden dann von EPost über das Gateway an den im Gateway hinterlegten Mailserver weiter geleitet. Umgekehrt wird der Firmenmailserver derart eingestellt, dass alles an epost.de nicht mehr über das Internet sondern quasi "intern" über den kurzen Dienstweg an den Gateway übermittelt wird. Der Gateway sichert diese Verbindung durch einen IP-Filter ab, d.h. nur der interne Mailserver darf der Gateway erreichen.
Der Gateway übernimmt auch das Adress-Rewriting, d.h. als Firma stelle ich EPost eine Liste mit Mailadressen bereit, diesen "öffentlichen Mailadressen" werden zusätzlich EPost-Adressen zugewiesen. EPost vergibt eine Adresse in der Form "*@firma.epost.de". Jede Firma ist also wie bei DE-Mail eine Subdomain.
Weitere Probleme in Zusammenhang mit dem E-Postbrief sind:
Wird dies nun De-Mail beflügeln? Wird sich der E-Postbrief dranhängen können?
Dass sich die Begeisterung für zusätzliche E-Mail-Adressen in Grenzen hält, dürfte nicht weiter verwundern und die ganze Systematik erinnert an die Einführung anderer vom Standard abweichender Dienste, die jeden Nutzer auf eine ziemlich einsame Insel brachten. Teletex oder FAX-Gruppe 4 waren solche Dienste, die gegen die etablierten Kommunikationsstandards chancenlos blieben.
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