 |  | | Autor: |  | Jan Bischoff (---.dip0.t-ipconnect.de) |  | | Datum: |  | 24.09.09 |  | Sehr geehrter Herr Schmidt,
erst einmal vielen Dank für Ihre Informationen.
Ich habe nun aber noch ein paar Fragen dazu. ;-)
An welchem Punkt erstelle ich die besagte Verfahrensdokumentation? Bei der Einführung der Software? Oder bei einer eventuellen Prüfung?
Und wieso sollte es mir nicht möglich sein, auch in 10 Jahren noch ein "einfaches" PDF darstellen zu können?
In dem genormten Format PDF/A 1b (welches ja zu archivieren genügen soll) werden doch auch nur eventuelle Metadaten wie "Titel, Autor, usw." mit gespeichert. Meiner Meinung nach hat dieses ja auch wenig mit der Möglichkeit der Darstellung zu tun.
Ich weiß, wahrscheinlich sind dieses sehr doofe Fragen, aber für mich als "Leihen" ist das Ganze leider nicht auf dem ersten Blick nachzuvollziehen. Ich bitte deshalb um Ihr Verständnis :-)
Also wenn ich das dann richtig verstanden habe, kann es durchaus zu rechtlichen Problemen kommen (z.B. im Falle einer Prüfung), wenn ich sämtliche Daten nicht in einem genormten (PDF/A oder TIFF) Format speichere.
Ist dieses so richtig?
Vielen Dank schonmal im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Bischoff |

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